Die/der Teilnehmer/in beteiligt sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie/er trägt die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihr/ihm oder dem von ihr/ihm
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein separater Haftungsausschluss
vereinbart wird. Insbesondere haftet die/der Teilnehmer/in gegenüber Dritten für eventuell
damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, die durch die/den
Teilnehmer/in verursacht wurden, stellt die/der Teilnehmerin den Veranstalter auf erste
Anforderung hin frei.
Für Schäden, die vom Teilnehmer/in durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt
oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen,
dass die/der Teilnehmer/in den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters nicht Folge
geleistet hat, übernimmt die/der Teilnehmer/in uneingeschränkte Haftung.
 
Die/der Teilnehmer/in erklärt mit der Teilnahme den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für
Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den
Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem
Grundstück, dem Straßenbaulastträger und andere Personen, die mit der Organisation
der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen;
Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht und
Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber
Teilnehmer/innen und Veranstalter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen
abgeschlossen.
Der Haftungsausschluss wird mit dem Ticketkauf des Teilnehmers allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere
sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
Die/der Teilnehmer/in versichert ferner, keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht
unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die die
Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere
Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich
hingewiesen. Insoweit gilt auch die STVO.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses
ist nicht möglich.
Oben stehender Haftungsausschluss wurde durch den Kauf des Tickets zur Kenntnis
genommen.